Multifunktionales Starthilfegerät Fulboost Lithium Booster mit 1600A von Fulbat für 12V Fahrzeuge mit bis zu 7.0L Benzin- und 6.0L Dieselmotoren.
Der kompakte und mobile Lithium-Multifunktions-Booster ist nicht nur ideal für die Starthilfe bei Fahrzeugen, sondern kann auch als Powerbank für das Aufladen von bis zu 2 USB-Geräten und als Notbeleuchtung verwendet werden.
Funktionen:
Booster für 12V-Blei-Säure-Batterien Typ WET, MF, SLA, GEL, Ca/Ca, AGM oder EFB
Ladegerät für alle Arten von USB-Geräten
150 Lumen LED-Taschenlampe mit 3 Modi: Konstant, SOS, Blitz
Spezifikationen:
Anlaufstrom: 800A
Spitzenstrom : 1600A
Kapazität: 4Ah
USB-Output: 5V/2A
Sichere Kabeltechnologie mit Funkenschutz, Kurzschluss- und Verpolungsschutz
Lieferumfang:
Fulboost
Intelligentes Verbindungskabel mit Starthilfeklemmen
Zigarettenanzünder Adapter
USB-Kabel Sortiment (USB-C, Micro-USB, Lightning)
12V Ladegerät
Hardcase Aufbewahrungstasche
Bedienungsanleitung
Der kompakte und mobile Lithium-Multifunktions-Booster ist nicht nur ideal für die Starthilfe bei Fahrzeugen, sondern kann auch als Powerbank für das Aufladen von bis zu 2 USB-Geräten und als Notbeleuchtung verwendet werden.
Funktionen:
Booster für 12V-Blei-Säure-Batterien Typ WET, MF, SLA, GEL, Ca/Ca, AGM oder EFB
Ladegerät für alle Arten von USB-Geräten
150 Lumen LED-Taschenlampe mit 3 Modi: Konstant, SOS, Blitz
Spezifikationen:
Anlaufstrom: 800A
Spitzenstrom : 1600A
Kapazität: 4Ah
USB-Output: 5V/2A
Sichere Kabeltechnologie mit Funkenschutz, Kurzschluss- und Verpolungsschutz
Lieferumfang:
Fulboost
Intelligentes Verbindungskabel mit Starthilfeklemmen
Zigarettenanzünder Adapter
USB-Kabel Sortiment (USB-C, Micro-USB, Lightning)
12V Ladegerät
Hardcase Aufbewahrungstasche
Bedienungsanleitung
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rück-gabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt-gerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Weitere Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten finden Sie hier







