Wasserdichte IP67-Mini-Farbkamera mit extra dünnem 8-mm-Kopf und einem 1 m langen, flexiblen Schlauch. Für Sichtprüfungen schwer zugänglicher Bereiche. Geeignet für die Diagnose bei Motorschäden, ohne den Motor zu zerlegen. Es können Zündkerzenbohrungen, Bohrungen für Ölablassschrauben, Einfüllschrauben genutzt werden, um einen Blick ins Motorinnere zu werfen. 2,3-Zoll-TFT-LCD-Farbbildschirm mit klarer Bildauflösung (640 x 480 Pixel). An der Linse montierte LEDs zur Überprüfung der Bilder auch bei widrigen Lichtverhältnissen bis 1,5 m.
Datenübertragung: Videoausgang für Wiedergabe auf größeren Bildschirmen.
Zubehörsatz, vier AA-Batterien und Gerätekoffer im Lieferumfang enthalten.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber. Gemäß § 10 BattG sind wir verpflichtet, eine Pfandgebühr in Höhe von 7,50 EUR auf Starterbatterien zu erheben. Die Pfandgebühr wird während des Bestellvorganges separat ausgewiesen. Unsere Batterie-Lieferanten sind gem. BattG. als Hersteller oder Importeur im Melderegister des Bundesumweltamtes unter den folgenden Melderegisternummern ordnungsgemäß registriert: 21000231, 21001701, 21001726, 21001110, 21001718, 21003341, 21000820 und 21003341. Weitere Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien finden Sie hier
Datenübertragung: Videoausgang für Wiedergabe auf größeren Bildschirmen.
Zubehörsatz, vier AA-Batterien und Gerätekoffer im Lieferumfang enthalten.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber. Gemäß § 10 BattG sind wir verpflichtet, eine Pfandgebühr in Höhe von 7,50 EUR auf Starterbatterien zu erheben. Die Pfandgebühr wird während des Bestellvorganges separat ausgewiesen. Unsere Batterie-Lieferanten sind gem. BattG. als Hersteller oder Importeur im Melderegister des Bundesumweltamtes unter den folgenden Melderegisternummern ordnungsgemäß registriert: 21000231, 21001701, 21001726, 21001110, 21001718, 21003341, 21000820 und 21003341. Weitere Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien finden Sie hier
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rück-gabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt-gerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Weitere Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten finden Sie hier







